Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr kann nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit bzw. der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens unverhältnismäßig sein. Wird 15 Monate nach einem Verkehrsverstoß das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet, so ist dies noch als verhältnismäßig und damit zulässig anzusehen (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.08.2013, 12 LA 15 /12).
Rechtsanwalt Marco Kraiczi
Verkehrsrecht
erhebliche Ueberschreitung der Richtgeschwindigkeit begruendet Mithaftung bei Unfall
Eine massive Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn begründet bei einem Unfall eine Mithaftung des Fahrers. Eine Geschwindigkeit von 200 Km/h ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung von Verkehrssituationen rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen. Auch bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des Unfallgegners führt dies zu einer Mithaftung (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.10.2013, 12 U 313/13).
Schadenersatz bei Kfz-Schaden wegen eines sturmbedingt umgekippten Verkehrschildes
Wird ein Fahrzeug durch ein mobiles Halteverbotsschild beschädigt, welches infolge eines Sturms umkippt, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Beschädigung auf das umgekippte Schild zurückzuführen ist. Der Eigentümer des Fahrzeugs kann daher Schadenersatzanspruch vom Aufsteller des mobilen Schildes verlangen (Landgericht Berlin, Urteil vom 23.10.2003, 57 S 4/03).
Fahrerlaubnisentziehung bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ohne direkten Zusammenhang mit der Teilnahme am Strassenverkehr
Auch ein nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehender Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt die Annahme mangelnder Fahreignung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.11,2013, 3 C 32/12).
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