Online-Verkäufer sind trotz der Formulierung „ohne Gewähr“ dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was es verspricht. Das ergibt sich aus einer am 29.01.2013 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 19.12.2012, VIII ZR 96/12).
Rechtsanwalt Marco Kraiczi
Zivilrecht / Vertragsrecht
Online-Anbieter haften trotz Ausschluss der Gewaehrleistung fuer zugesicherte Eigenschaften
kein Ruecktritt vom Kaufvertrag nach eigener Reparatur
Keine Rückabwicklung eines Kfz-Kaufs nach eigener Reparatur (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.12.2012, 3 U 22/12)
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