Bei Lasermessgerät gilt „Vier-Augen-Prinzip“ nicht (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.06.2012, III-3 RBs 35/12).
Ein „Vier-Augen-Prinzip“, nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät „Riegl FG 21-P“ nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist, existiert nicht (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.06.2012, III-3 RBs 35/12).