Ein Anspruch auf einen Zuschuss zur Anschaffung einer Waschmaschine wird nicht dadurch verwirkt, dass der Leistungsempfänger längere Zeit keine eigene Waschmaschine nutzt. Steht nach einer Trennung keine Waschmaschine in der Wohnung mehr zur Verfügung, kann ein Bedarf an „Erstausstattung“ mit einer Waschmaschine vorliegen, der vom Leistungsträger zu decken ist (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2014, L 11 AS 369/11).


Die Klägerin besaß nach der Trennung von ihrem Lebenspartner keine eigene Waschmaschine. Zunächst nutzte sie einen Waschsalon, um ihre Wäsche zu waschen. Nach einem Umzug an einen Wohnort ohne Waschsalon beantragte die Klägerin beim beklagten Landkreis als SGB II-Träger einen Zuschuss zur Anschaffung einer Waschmaschine. Der Landkreis gewährte jedoch lediglich ein Darlehen in Höhe von 179 EUR mit der Begründung, dassl ein Zuschuss nur für die Erstausstattung gewährt werden könne. Das Sozialgericht bestätigte die Entscheidung des Landkreises.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die erstinstanzliche Entscheidung nun aufgehoben und den Anspruch der Klägerin auf Gewährung eines Zuschusses für eine Waschmaschine bestätigt. Das Gericht führte aus, dass die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes grundsätzlich zwar auch die Kosten für den Hausrat und damit die Kosten für die Anschaffung einer Waschmaschine umfassen würde. Allerdings werden nach dem SGB II für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten zusätzliche Leistungen erbracht. Eine Waschmaschine zählt danach zu den für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Haushaltsgeräten. Darüber hinaus sei der Begriff der Erstausstattung nicht streng zeitbezogen, sondern bedarfsbezogen zu verstehen. Mit der Trennung von dem neuen Partner sei ein neuer Bedarfsfall entstanden. Dem stehe nicht entgegen, dass die Klägerin zunächst ohne eigene Waschmaschine ausgekommen sei. Dass die Klägerin zunächst einen Waschsalon genutzt habe, bedeute nicht, dass der Anspruch verwirkt sei (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2014, L 11 AS 369/11).