Ein Mietvertrag kann durch den Vermieter fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter seinen Nachbarn mit fremdenfeindlichen Schimpftiraden beleidigt (Landgericht Augsburg, Beschluss vom 07.07.2014, 72 S 580/14).

Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Zwischenfall zwischen Nachbarn eines Mehrfamilienhauses. Eine Mieterin hatte dort einen ausländischen Nachbarn in übler, fremdenfeindlicher Weise beschimpft. Hinzu kam, dass die Mieterin auch eine Glastür des Nachbarn beschädigt hatte. Darauf kündigte die Vermieterin der schimpfenden Mieterin den Mietvertrag fristlos.

Die Mieterin klagte gegen die Kündigung zunächst vor dem Amtsgericht Augsburg. Das Amtsgericht ging aber – allerdings auch im Hinblick auf die beschädigte Glastür – von der Rechtsmäßigkeit der Kündigung aus und wies die Klage ab. Auf die Berufung der Mieterin bestätigte das Landgericht Augsburg die erstinstanzliche Entscheidung (Landgericht Augsburg, Beschluss vom 07.07.2014, 72 S 580/14).