Rückwärtsfahrer auf einem Parkplatz müssen sich Schaden teilen (OLG Hamm, Urteil vom 11.09.2012, I-9 U 32/12).

Stößt auf einem Parkplatz ein rückwärts fahrendes Fahrzeug mit einem anderen rückwärts ausfahrenden Fahrzeug zusammen, sind beide Fahrer für den Unfall verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn eines der Autos kurz vor der Kollision zum Stehen gekommen ist (OLG Hamm, Urteil vom 11.09.2012, I-9 U 32/12).

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