Internetrecht
Internetrecht
Das Internetrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, wie z.B. das Vertrags-, hier speziell das Kaufrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht. Sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen ist es inzwischen völlig normal, Geschäfte über das Internet zu tätigen. Die meisten Sachverhalte im Internet beurteilen sich jedoch trotz der elektronischen Darstellungs- und Kommunikationsform nach herkömmlichem Recht und Gesetz. Allerdings hat sich im Laufe der Jahre eine umfangreiche Rechtsprechung auf diesem Gebiet entwickelt.
Die Vielfalt des Internetrechts lässt sich anhand der nachfolgenden Beispiele erahnen:
Professionelle Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet unterliegen besonderen Informations- und Kennzeichnungspflichten. Dagegen werden Verbraucher beim Vertragsabschluss im Internet besonders geschützt. Sie können die Online-Bestellung ohne Angaben von Gründen widerrufen bzw. ein Rückgaberecht ausüben. Die Qualifizierung des Anbieters als Unternehmer hat zudem die Anwendung weiterer verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften zur Folge.
Verbraucher sehen sich häufig mit sogenannten „Abofallen“ konfrontiert. Beim Surfen im Internet schließt man angeblich einen rechtsverbindlichen Vertrag, der ein kostenpflichtiges Abonnement beinhaltet. Oftmals fehlt es aber bereits an einem wirksamen Vertragsschluss oder es besteht zumindest die Möglichkeit, den angeblich geschlossenen Vertrag nach fernabsatzrechtlichen Vorschriften zu widerrufen oder anzufechten.
Urheberrechtsverletzungen werden im Internet praktisch täglich begangen. Eine solche liegt beispielsweise schon dann vor, wenn ein fremdes Foto unerlaubt für eigene Zwecke verwendet wird.
Gerade Kinder und Jugendliche nutzen Internet-Tauschbörsen, um an Musik und Filme zu kommen. Der Tausch über diese Börsen wird Filesharing genannt. An die juristischen Folgen denken sie dabei meist nicht. Immer häufiger erhalten deshalb die Betroffenen oder deren Eltern Abmahnungen mit hohen Schadenersatzforderungen. Urheberrechtlich geschützte Musik, Filme, E-Books oder Spiele ohne Einwilligung des Urhebers herunterzuladen, ist nämlich nicht erlaubt. Bei der Nutzung eines Titels einer Tauschbörse wird dieser nämlich nicht nur heruntergeladen, sondern häufig auch zum (weiteren) Download für andere Personen freigegeben. So verbreiten Nutzer einer Tauschbörse mitunter ein Werk, das ihnen nicht gehört.
Ich berate und vertrete Sie unfassend bei:
-
- der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche,
- der Abwehr angeblicher Forderungen,
- der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet,
- Urheberrechtsverletzungen im Internet,
- Abmahnungen im Zusammenhang mit Nutzung des Internets.
Foto Banner: soulcore | photocase.com