Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Sie sind Geschädigter eines Verkehrsunfalls, haben Probleme im Zusammenhang mit einem Fahrzeugkauf oder sehen sich mit dem Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder einer Straftat im Straßenverkehr konfrontiert – gern können Sie mich kontaktieren.

Schadensregulierung

Ich betreue Sie bei der Regulierung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Gerade bei Verkehrsunfällen ist es empfehlenswert, sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes zu bedienen. Dies gilt auch deshalb, weil die Kosten der anwaltlichen Beauftragung bei feststehender Schuld des Unfallgegners ein Teil des von der gegnerischen Versicherung zu übernehmenden Schadens sind. Überlässt man als Geschädigter dagegen die Regulierung allein dem Schadensmanagement der Versicherer, ist ein vollständiger Ausgleich aller in Betracht kommenden Ansprüche nicht gesichert. Gerade bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit unfallbedingten Verletzungen kann der juristische Laie schnell überfordert sein. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes werden verschiedene Kriterien herangezogen. Von entscheidender Bedeutung sind natürlich Art und Schwere der konkreten Verletzung. Daneben spielen z.B. Dauer des Krankenhausaufenthalts, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, psychische Beeinträchtigungen und etwaige Dauerschäden eine nicht unwesentliche Rolle. In der Praxis bereitet die Bemessung erhebliche Schwierigkeiten. Gerade bei der außergerichtlichen Regulierung mit Versicherungen muss in der Regel über die Höhe der Zahlungen häufig intensiv verhandelt werden.

Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldangelegenheiten

Ob Vorfahrtverletzung, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß – die Erfahrung zeigt, dass es sich lohnen kann, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen. Immer wieder werden Fehler festgestellt, die letztlich zur Einstellung des Verfahrens führen. Bußgelder und/oder Punkte im Verkehrszentralregister können so vermieden werden.

Verkehrsstrafrecht

Wird gegen Sie wegen einer Verkehrsstraftat, so z.B. wegen einer Unfallflucht, einer Alkoholfahrt oder einer fahrlässigen Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ermittelt, sollten Sie sich unbedingt anwaltlicher Hilfe bedienen. Nur der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Dieses ist zur Vorbereitung einer erfolgreichen Verteidigung unerlässlich. Gern stehe ich Ihnen in solchen Fällen zur Verfügung.

Leitfaden zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Als Unfallbeteiligter sollte man umgehend das Warnblinklicht seines Fahrzeuges einschalten und in angemessener Entfernung vom Unfallort ein Warndreieck aufstellen. Die Entfernung richtet sich nach der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs. Zudem ist es gerade auf Autobahnen im Hinblick auf eventuelle Folgeunfälle nicht ratsam, das weitere Geschehen im verunfallten Fahrzeug abzuwarten. Zur eigenen Sicherheit sollte man sich nach Möglichkeit hinter die Leitplanken begeben.

Im nächsten Schritt ist den verletzten Unfallbeteiligten zu helfen. Bei unterlassener zumutbarer Hilfeleistung besteht das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung. Die Rechtsordnung verlangt selbstverständlich keine perfekte ärztliche Hilfe, sondern nur eine Hilfeleistung, die von einem durchschnittlich medizinisch gebildeten Laien zu erwarten ist.

Anschließend ist die Polizei zu benachrichtigen. Dabei sind zumindest Angaben zur Identität des Meldenden, zum Unfallort, zum Unfallgeschehen und zu etwaigen Verletzten zu machen. Hat man als Unfallbeteiligter kein Telefon zur Hand, sind – soweit vorhanden – Passanten zu bitten, die Unfallmeldung vorzunehmen. Als Unfallbeteiligter darf man den Unfallort selbst grundsätzlich nicht verlassen, da sonst das Risiko besteht, sich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar zu machen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Verlassen dringend geboten ist, so z.B. um Verletzten zu helfen.

Nun kann man sich der Beweissicherung widmen. Die Positionen der Fahrzeuge und anderer Gegenstände sollten bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden. Nur bei geringen Sachschäden ist die Unfallstelle zu räumen, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Gerade zur späteren erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist es wichtig, Namen und Anschriften von Unfallzeugen zu notieren. Zudem sollten Fotos von den verunfallten Fahrzeugen gemacht werden. Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners kann anhand des Kfz-Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden. Ist das Fahrzeug des Unfallgegners im Ausland zugelassen, sollte die so genannte „Grüne Versicherungskarte“ des Unfallgegners im Original sichergestellt werden.

Schlussendlich ist dringend zu empfehlen, am Unfallort keine Erklärungen zur Frage der Schuld am Unfallhergang abzugeben.

Foto Banner: ig3l | photocase.com