Bereits im Mai 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen in einem Darlehensvertrag, nach denen eine Bearbeitungsgebühr fällig wird, unwirksam sind. Die betroffenen Kunden können daher gezahlte Bearbeitungsentgelte grundsätzlich zurückfordern.

Nunmehr stellte der Bundesgerichtshof klar, dass auch Kunden mit Verträgen, die zwischen 2004 und 2011 Geld geschlossen wurden, ihr Geld zurück erhalten. Ihre Forderungen seien nicht verjährt, weil die Rechtslage zumindest bis 2011 unsicher gewesen sei. Zwar würde nach Auffassung der Richter grundsätzlich die grundsätzlich die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB, welche mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger über die ihn begründenden Umstände Kenntnis erlangt hat, gelten. Zugunsten der Betroffenen sei aber zu berücksichtigen, dass ihre Fälle zumindest bis in das Jahr 2011 mit einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage verbunden gewesen waren.
Den Betroffenen war es bis dahin nicht zuzumuten, gegen die Kreditinstitute zu klagen. Hierfür sprach vor allem, dass Bearbeitungsentgelte in begrenzter Höhe von der älteren Rechtsprechung des BGH gebilligt worden seien. Etwas anderes könne erst seit 2011 gelten. Zu diesem Zeitpunkt  hatte sich eine gefestigte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung zu den Bearbeitungsentgelten gebildet.

Verjährt sind somit nur solche Rückforderungsansprüche, die vor dem Jahr 2004 entstanden sind. Denn für diese greife die kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von zehn Jahren gemäß § 199 Abs. 4 BGB, sofern der Kunde keine zwischenzeitlichen Maßnahmen ergriffen habe, um die Verjährung zu hemmen (Bundesgerichtshof, Urteile vom 28.10.2014, XI ZR 348/13, XI ZR 17/14).

Anmerkung:

Betroffene, die in den Jahren 2004 bis 2011 Bearbeitungsentgelt für Kredite gezahlt haben, müssen nun schnell handeln. Der Rechtsprechung des BGH folgend, beginnt die Verjährungsfrist für derartige Erstattungsansprüche nun mit dem Ablauf des Jahres 2011. Die Verjährung tritt somit Ende 2014 ein.